BA – Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung – Stand 01.07.2023

Die fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung
nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III wurde ergänzt / geändert:

Fassung vom 01.07.2023:
Überarbeitung und Aktualisierung unter Berücksichtigung rechtlicher Änderungen durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Bürgergeld-Gesetz) vom 01.01.2023, insb.: 

• Wegfall des Vermittlungsvorrangs (1.3) 
• Entfristung der Weiterbildungsprämie (2.3.6) 
• Einführung eines monatlichen Weiterbildungsgeldes (2.3.7)
• Flexibilisierung des Verkürzungsgebots (2.3.2)
• Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei Grundkompetenzen (2.3.4)
• Einführung eines monatlichen Bürgergeldbonus nach § 16j SGB II (2.3.8)
• Gesetzliche Normierung der Förderbarkeit notwendiger sozialpädagogischer Begleitung (2.3.9)

Darüber hinaus:
• Teilweise Anpassung der Struktur – u. a. Verschiebung von allgemeinen Kapiteln aus Abschnitt 2 (Grundsätzliche Hinweis) in Abschnitt 4 (Ergänzende Verfahrensinformationen)
• Verhältnis AFBG – SGB II (2.2.9)
• Berücksichtigung der Rechtsprechung im Hinblick auf gestreckte Abschlussprüfungen (2.3.6)
• Abgrenzung der Förderbarkeit notwendiger sozialpädagogischer Begleitung zu § 16k SGB II (2.3.9)
• Hinweis auf TQ im Rahmen bestehender Beschäftigungsverhältnisse (2.3.3)
• Hinweis auf Förderung berufsbezogener Sprachkenntnisse im Rahmen von FbW (2.2.3)
• Hinweis auf eServices (3.3) Änderungen ggü. der letzten Fassung sind durch Unterstreichungen kenntlich gemacht.