Empfehlungen des Beirats aktualisiert 29.12.2022

Die aktuelle Fassung der Beiratsempfehlungen (Stand: 29.12.2022) wurde am 29.12.2022 im Internetauftritt der BA veröffentlicht.

Unter http://www.arbeitsagentur.de  auf der Seite „Akkreditierung und Zulassung“ https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung , in der FAQ unter „Welche Aufgabe hat der bei der BA eingerichtete Beirat?“: Beiratsempfehlungen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf .

Was ist neu?

Die Empfehlung „Standards für Träger- und Maßnahmezertifikate“ wurde unter „Übergreifende Standards für alle Maßnahme-Zertifikate“ ergänzt sowie mit Erläuterungen versehen (Seiten 22/23). Die entsprechenden Anpassungen finden Sie auch in den Musterzertifikaten (Seite 34 ff.). Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung der Beiratsempfehlungen sind in roter Schrift markiert.

Ab wann gilt die Empfehlung?

Veröffentlichungsanzeige am 29.12.2022; die geänderte Empfehlung tritt 8 Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und findet ab Inkrafttreten Anwendung für alle Maßnahmezulassungen.

Bereits erteilte Zertifikate bedürfen keiner rückwirkenden Anpassungen; bei Änderungen, Verlängerungen oder Neuzulassungen nach Inkrafttreten ist die Umsetzung der Empfehlung hingegen obligatorisch.

Und noch ein Hinweis:

Änderungen Kostenvorlagebogen und im Operativen Service der Bundesagentur für Arbeit…
…Änderungen Kostenvorlagebogen – Nach einem Jahr Erprobung wurde der Kostenvorlagebogen, den Sie für die Fälle der Kostenzustimmung nutzen, überarbeitet. Die fachkundigen Stellen werden den Bogen in den nächsten Tagen (Übergang bis Ende März 2023) entsprechend anpassen und veröffentlichen.