Änderung im Zulassungsverfahren ab 01.07.2025

Hinweis:
Laut den neuesten Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf

sind nun auch asynchrone Lernphasen in den jeweiligen Zulassungsdokumenten auszuweisen und bei der jeweiligen Kalkulation von Maßnahme nach § 45 und § 81 zu berücksichtigen.

Die fachkundige Stelle DQS hat dies nun in den erforderlichen Dokumenten:

  • Maßnahmen Antrag,
  • Erhebungsbogen
  • Maßnahmen Kalkulation

einfließen lassen.

Bitte beachten Sie ab dem 1. Juli 2025 nur die neuen gültigen Dokumente der fachkundigen Stelle DQS zu nutzen sind, um die asynchronen Lernphasen entsprechend den Empfehlungen des Beirats explizit auszuweisen.

Antragsverfahren mit veralteten Dokumenten, die ab dem 1. Juli gestellt werden, können leider nicht bearbeitet werden.

Die aktuellen Dokumente finden Sie hier: