SGB III – Arbeitsförderung Rechtliche Grundlagen / Fachliche Weisung

SGB III – Arbeitsförderung Rechtliche Grundlagen / Fachliche Weisung

Fachliche Weisungen – Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitslose und Beschäftigte §§ 81 – 87, 111a, 131a SGB III Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Abs. 5, 180, 183 SGB III

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf

 

Fachliche Weisungen – Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba045619.pdf

 

Fachliche Weisungen – Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014608.pdf

 

Fachliche Weisung – § 179 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 3 Abs. 6 AZAV Kostenzustimmung OS Halle

Seit Oktober 2020 haben wir als Fachkundige Stelle (FKS) die Möglichkeit Maßnahmenzulassungen zu prüfen, wenn die kalkulierten Kosten um bis zu 25 Prozent über den durchschnittlichen Bundeskostensätzen liegen und auf notwendige besondere Aufwendungen zurückzuführen sind. Überschreiten die kalkulierten Maßnahmekosten aufgrund der besonderen Aufwendungen die durchschnittlichen Kostensätze um mehr als 25 Prozent, bedarf die Zulassung dieser Maßnahmen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) (vgl. § 179 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB III).

 

Maßnahmen sollen gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 SGB III nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt werden. Daher ist es im Interesse angemessener Maßnahmekosten erforderlich, alle Maßnahmen, deren Kosten über den von der Bundesagentur für Arbeit ermittelten durchschnittlichen Kostensätzen liegen, besonders zu prüfen.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-paragraph-179-kostenzustimmung_ba147213.pdf