Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich Versicherter elektronisch (eAU). Infolgedessen kam es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu Nachfragen von Seiten der Träger und fachkundigen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Um die offenen Fragen zum Umgang mit dem eAU-Verfahren zu beantworten, wurde von der BA  beschlossen, über das Portal der BA an geeigneter Stelle zu informieren. Entsprechendes Informationsschreiben finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/informationen-eau_ba042809.pdf