Empfehlungen des Beirats
Der Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann als Expertengremium nach § 182 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.S. des § 176 ff. SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) erlassen. Damit kommt dem Beirat vornehmlich die Aufgabe zu, die von Gesetz-und Verordnungsgeber erlassenen Regelungen bei Bedarf zu konkretisieren, um für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen.