Angabe: „geplante erste Durchführung“ in den Meldedateien

Um zeitliche Verzögerungen beim Erhalt des Maßnahmenzertifikates zu vermeiden, bitten wir Sie folgendes zu berücksichtigen:

  1. der Aufwand der Begutachtung wird im gleichen Maß für die fachliche Prüfung benötigt. Erst nach positiver Bewertung der fachlichen Prüfung, kann das Zertifikat ausgestellt werden.
  2. die Einreichung des Antrages muss min.
    6 bis 8 Wochen vor dem „Datum der ersten geplanten Durchführung“  erfolgen. Die Angabe von früheren Terminen hat keinen Einfluss auf eine Priorisierung.
  3. Für unsere Planung ist es notwendig, dass bei der Annahme des Angebotes mitgeteilt wird, bis wann die Unterlagen geliefert
  4. Sollten diese Termine nicht eingehalten werden können, erfolgt die Terminierung der Begutachtung nach freien Kapazitäten. Hierdurch kann es zu Verzögerungen kommen