Um zeitliche Verzögerungen beim Erhalt des Maßnahmenzertifikates zu vermeiden, bitten wir Sie folgendes zu berücksichtigen:
- der Aufwand der Begutachtung wird im gleichen Maß für die fachliche Prüfung benötigt. Erst nach positiver Bewertung der fachlichen Prüfung, kann das Zertifikat ausgestellt werden.
- die Einreichung des Antrages muss min.
6 bis 8 Wochen vor dem „Datum der ersten geplanten Durchführung“ erfolgen. Die Angabe von früheren Terminen hat keinen Einfluss auf eine Priorisierung. - Für unsere Planung ist es notwendig, dass bei der Annahme des Angebotes mitgeteilt wird, bis wann die Unterlagen geliefert
- Sollten diese Termine nicht eingehalten werden können, erfolgt die Terminierung der Begutachtung nach freien Kapazitäten. Hierdurch kann es zu Verzögerungen kommen