Umgang mit Schwellenwerten – Bildungsziele, die in der B-DKS-Tabelle mit „#“ (bdks-online.de) aufgeführt sind

Umgang mit Schwellenwerten – Bildungsziele, die in der B-DKS-Tabelle mit „#“ (bdks-online.de) aufgeführt sind = Kennzeichnung Schwellenwert Berufsgruppen bzw. Systematikpositionen, für die kein B-DKS ermittelt werden konnte, sind in der B-DKS-Tabelle mit vorangestelltem „#“ aufgeführt. Es gilt im Hinblick auf die Einhaltung der Kostenzustimmungspflicht weiterhin ein so genannter festgelegter Schwellenwert. Der Schwellenwert ist kein B-DKS für die jeweils nicht aufgeführte Systematikposition, sondern stellt nur einen Grenzwert in Bezug auf das Erfordernis der Kostenvorlage dar.
  • Helfer/Fachkraft Systematikposition *** *1 oder 2 Schwellenwert = 7,00 €
  • Spezialist/Experte Systematikposition *** *3 oder 4 Schwellenwert = 9,00 €
Da es sich bei dem Schwellenwert nicht um einen B-DKS handelt, kann auch kein 25-prozentiger Entscheidungsspielraum der FKS gelten. Dies bedeutet, dass zuzulassende Maßnahmen, deren Kostensätze oberhalb des Schwellenwertes liegen und für deren Bildungsziel es keinen B-DKS gibt, einer Zustimmung durch die BA bedürfen. Die Meldedateien der FKS DQS berücksichtigen diesen Sachverhalt bereits – in bdks-online werden diese Preise mit einem vorangestellten „#“ gekennzeichnet.