Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung an gewohnter Stelle (dort unter: „Wozu dienen die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) und die Kostenzustimmung seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA)?“). Zudem sind diese im Downloadcenter<https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/download-center-bildungstraeger> veröffentlicht.
In der Anlage finden Sie neben den Übersichten der aktuell ermittelten B-DKS zur Ergänzung die Ausfüllhinweise.
Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2022 eingereicht werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2022 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 01.Juli 2020.